Expat Beratung
Die Entsendung von Mitarbeitern in das Ausland stellt sowohl für den Mitarbeiter als auch für das entsendende Unternehmen eine Herausforderung dar.
Der Mitarbeiter sieht sich nicht nur mit einem völlig neuen Arbeitsumfeld, sondern mit einer neuen Kultur konfrontiert, von der er in den meisten Fällen nicht einmal die Sprache beherrscht. Neben der Koordinierung des Umzuges, der Wohnungssuche und verschiedenen Behördengängen wegen Arbeits- oder Aufenthaltsgenehmigungen stellt sich der Mitarbeiter Fragen wie:
- Muss ich nun im Heimatland oder im Gastland Steuern zahlen?
- Wie hoch ist meine Steuerbelastung im Gastland?
- Kann ich weiterhin in meiner heimatlichen Sozialversicherung verbleiben?
- Gilt mein Arbeitsvertrag auch während der Entsendung uneingeschränkt?
Das entsendende Unternehmen sieht sich mit ähnlichen Fragestellungen konfrontiert
- Muss für den entsandten Mitarbeiter weiterhin Lohnsteuer einbehalten werden?
- Und Sozialversicherungsbeiträge?
- Sind die dem entsandten Mitarbeiter im Rahmen der Entsendung gewährten Zulagen im Heimat- oder Gastland lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig?
- Sollte mit dem Mitarbeiter eine Nettolohnvereinbarung geschlossen werden?
- Wenn ja, wie ist die hypothetische Steuer des Heimatlandes zu berechnen?
- Wie kann die bei einer Nettolohnvereinbarung von dem Unternehmen zu tragende Steuer des Gastlandes minimiert werden?
- An welche Behörde müssen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge im Gastland abgeführt werden?
Durch jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet der Arbeitnehmerentsendung kann auf den folgenden Gebieten, ggf. in Zusammenarbeit mit einem Netzwerk von in- und ausländischen Experten, Hilfestellung gewährt werden
- Steuerliche Optimierung von Expat-Vergütungen vor und während der Entsendung (Salary-split, steuerfreie Zulagen etc.)
- Sozialversicherungsrechtliche Optimierung der Entsendung
- Notwendige Anmeldungen bei Steuer- und Sozialvesicherungsbehörden
- Führen einer (Schatten-)Payroll
- Jährliche Tax-Equalizations (bei Nettolohnvereinbarung)
- Arbeitsvertragliche Gestaltungen bei Entsendungen
- Erstellen von Steuererklärungen
- Erstellen/Überprüfen von unternehmensweit gültigen Nettolohnvereinbarungen